Private Krankenversicherung und die Einkommensgrenze
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Weitere wichtige Aspekte bzgl. der Einkommensgrenze bei der PKV
Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der PKV sind unterschiedliche Einkommensgrenzen. Geregelt ist es, dass Angestellte nur dann in die private Krankenversicherung wechseln können, wenn sie über ein bestimmtes Einkommen verfügen. In Bezug auf den Zugang der Angestellten zur PKV und der Einkommensgrenze wird von der sogenannten Versicherungspflichtgrenze gesprochen. Diese wird Jahr für Jahr neu festgelegt und orientiert sich an dem durchschnittlichen Verdienst der Versicherungsnehmer. Es reicht aus, wenn die Versicherungspflichtgrenze einmalig durch einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten erreicht ist, um in die PKV zu wechseln. Es sollte aber im kommenden Jahr darauf geachtet werden, dass der dann geltende Betrag nicht wieder unterschritten wird, da sonst das Verweilen in der PKV nicht mehr möglich ist. Allerdings bestehen auch hier Ausnahmeregelungen, die eine weitere Versicherung innerhalb der PKV möglich machen können. Von daher sollte Jahr für Jahr darauf geachtet werden, dass die PKV und die Einkommensgrenze sehr wichtig sind.
Bei den Studenten gilt Ähnliches. Bei der Aufnahme des Studiums kann entschieden werden, welcher Versicherungsschutz bestehen soll. Dieses gilt allerdings nur so lange, wie kein eigenes Einkommen vorliegt. Für den Fall, dass der Student aus einem Nebenjob mehr als 365€ verdient, wird auch hier die PKV und die Einkommensgrenze angewendet, sodass eine Versicherung bei der PKV bestehen kann.